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Rechtsanwalt
Ihre Interessen werden von Rechtsanwalt Dr. Alexander v. Unwerth (MRICS) vertreten.
Er ist vom 1996 bis heute in mehreren Immobilienunternehmen, teilweise auch auf Geschäftsleitungsebene mit Personalverantwortung, tätig gewesen.
Neben Vermietungen und Wohnungsabnahmen hat er auch vollständige Wohnungs- und Immobiliensanierungen geplant, durchgeführt und abgenommen.
Seine praktischen Erfahrungen hat er durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fernstudium zum Immobilienfachwirt um die theoretischen Kenntnisse erweitert.
Mit diesen Kenntnissen hat er in der Folgezeit auf Geschäftsleitungsebene für mehrere Unternehmen auch Vertragsverhandlungen im Gewerberaummieterecht mit den Betreibern von Fachmarkt- und Shoppingcentern geführt. Dabei sind von ihm auch Standortanalysen und due diligence Prüfungen durchgeführt worden.
Soweit Immobilien erworben werden sollten, hat er im Rahmen der Vertragsanbahnung auch eigenverantwortlich überschlägige Wertermittlungen im Rahmen der Kaufpreis- und Finanzierungskalkulationen durchgeführt. Als Jurist hat er die Vertragsabschlüsse und deren Abwicklung einschließlich der Finanzierungsplanung begleitet.
Durch diese Erfahrungen und das juristische Hochschulstudium ist es ihm möglich gewesen, die Aufnahmeprüfungen des international angesehenen immobilienwirtschaftlichen Berufsverbandes „RICS“, der Royal Institution of Chartered Surveyors (www.rics.org) zu bestehen. Dies ist bundesweit bisher nur wenigen Juristen gelungen. Selbst zahlreichen Immobilienfachleuten bleibt die Mitgliedschaft auf Grund der hohen Anforderungen verschlossen. Die Standards von RICS werden durch die Verpflichtung der Mitglieder, jährlich mindestens 20 Fortbildungsstunden nachzuweisen, weiter hoch gehalten.
Dr. Alexander v. Unwerth hat zur Untermauerung seiner Kenntnisse der vertraglichen Grundlagen der Immobilienwirtschaft an Seminaren über Immobilienvertragsrecht für Notare teilgenommen. Dabei wurden neben den üblichen Immobilienkaufverträgen auch Erbbaurechtsverträge, Verträge nach Wohnungseigentumsrecht und Bauträgerverträge mit Komponenten aus dem Baurecht und dem Architektenrecht behandelt.
Ende 2014 hat er zusätzlich mit Erfolg die Kurse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" besucht.
Durch seine umfangreichen praktischen immobilienwirtschaftlichen Erfahrungen mit den entsprechenden Fortbildungen und die langjährige juristische Tätigkeit im Immobilienrecht mit den Unterbereichen Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist er zu einem ausgewiesenem Immobilienrechtsspezialisten geworden. Aus diesem Grunde wird er auch mit der Durchführung immobilienwirtschaftlicher und immobilienrechtlicher due diligence beauftragt.
Da er seine immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten stets auf Geschäftsleitungsebene durchgeführt hat, ergaben sich automatisch auch zahlreiche praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht.
Dabei sind insbesondere die Bereiche Kündigung, Abfindung und Zeugnis hervorzuheben. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Dr. Alexander v. Unwerth bereits mehrfach mit der Begleitung und Koordination der Einführung eines unternehmensweiten Compliance-Systems und der Unternehmenszertifizierung nach ISO beauftragt. Dazu gehörte auch die Durchführung der vom Arbeitsrecht vorgegebenen Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Dieser umfangreiche Erfahrungsschatz hat ihn zu einem kompetenten Berater in allen arbeits- und immobilienrechtlichen Fragen werden lassen.