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Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dabei ist zwischen Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht zu unterscheiden.
Im Wohnraummietrecht gelten zum Schutz der Mieter besondere Einschränkungen. Dies beruht auf dem Gedanken, dass der Vermieter regelmässig wirtschaftlich stärker ist als der Mieter.
Im Gewerberaummietrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Daher können in gewerblichen Mietverträgen sämtliche Vereinbarungen vollkommen frei getroffen werden. Die Rechtsprechung schränkt diese Freiheiten jedoch immer mehr ein und nähert die Gewerberaummietverträge mit jedem neuen Urteil weiter den Regelungen des Wohnungsmietrechts an. Dies führt im Gewerberaummietrecht zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für beide Mietvertragsparteien.