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Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dabei ist zwischen Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht zu unterscheiden.

Im Wohnraummietrecht gelten zum Schutz der Mieter besondere Einschränkungen. Dies beruht auf dem Gedanken, dass der Vermieter regelmässig wirtschaftlich stärker ist als der Mieter.

Im Gewerberaummietrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Daher können in gewerblichen Mietverträgen sämtliche Vereinbarungen vollkommen frei getroffen werden. Die Rechtsprechung schränkt diese Freiheiten jedoch immer mehr ein und nähert die Gewerberaummietverträge mit jedem neuen Urteil weiter den Regelungen des Wohnungsmietrechts an. Dies führt im Gewerberaummietrecht zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für beide Mietvertragsparteien.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages trotz Kündigungsverzichts möglich!

In Zeiten beschränkter Mieterhöhungsmöglichkeiten sind Eigentümer bemüht, die Zahl der Mieterwechsel gering zu halten. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden. Hierfür wird mit den Mietern häufig ein auf mehrere Jahre befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vereinbart.