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sozialversicherungsrechtliche Fragen

Das Sozialversicherungsrecht regelt die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Durch die sog. „Verbeitragung“ der entsprechenden Beträge hat das Sozialversicherungsrecht erheblichen Einfluss auf arbeitsvertragliche Regelungen, insbesondere Lohn- und Gehaltsvereinbarungen.

Fehler bei der Lohnberechnung und den geleisteten Arbeitszeiten können zu erheblichen „Nachverbeitragungen“ führen, die für Unternehmer schnell existenzbedrohend werden können.

Durch eine genaue rechtsanwaltliche Überprüfung nach Hinweisen der Steuerberater oder der Lohnabrechnungsbüros können die Arbeitgeber solche empfindlichen Nachzahlungen vermeiden oder zumindest reduzieren.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Ohne Vollmacht keine Abstimmung eines Ehegatten für den anderen (im Bruchteilseigentum)

Insbesondere Eheleute sind häufig gemeinsam sog. Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung. Dies hat Folgen für Abstimmungen in Eigentümerversammlungen:

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.