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Gewerberaummietrecht

Im Gewerberaummietrecht entstehen besonders durch den langsamen Wandel der Rechtsprechung zu Gunsten der Mieter zahlreiche Unsicherheiten und Streitpunkte.

Auf Vermieterseite stehen häufig internationale Konzerne. Diese versuchen, in Deutschland bisher unübliche Vertragsregelungen umzusetzen. Hierzu gehört die Umlage der Verwaltungskosten und anderer Kosten des Objektes auf den Mieter. Zusätzlich werden gelegentlich auch andere Regelungen vereinbart, wie die Pflicht des Mieters, auf Wunsch des Vermieters auf eigenen Kosten in jede andere Fläche eines Shoppingcenters umziehen zu müssen.

Solche Regelungen sind international durchaus üblich. Die deutsche Rechtsprechung läßt sie jedoch nur sehr eingeschränkt zu.

Auf Grund dieser Unterschiede und des langsamen Wandels der Rechtsprechung ist eine rechtliche Überprüfung eines Gewerberaummietvertrages für beide Vertragsparteien sinnvoll. Nur so können sich beide Parteien auf die Gültigkeit des Vertrages verlassen.

Aktuelles

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages trotz Kündigungsverzichts möglich!

In Zeiten beschränkter Mieterhöhungsmöglichkeiten sind Eigentümer bemüht, die Zahl der Mieterwechsel gering zu halten. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden. Hierfür wird mit den Mietern häufig ein auf mehrere Jahre befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vereinbart.

Ordentliche Kündigung trotz Kündigungsausschluß?

In Zeiten beschränkter Mieterhöhungsmöglichkeiten sind Eigentümer bemüht, die Zahl der Mieterwechsel gering zu halten. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden. Hierfür wird mit den Mietern häufig ein auf mehrere Jahre befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vereinbart.