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Zeugnis
Einer der unscheinbarsten und doch wichtigsten Punkte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeugnis.
Dies wird von Arbeitnehmern häufig vernachlässigt, da es keinen sofortigen oder direkten Einfluß auf die wirtschaftliche Situation des gekündigten Arbeitnehmers hat.
Dabei wird jedoch vergessen, dass ein Arbeitszeugnis für die Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis, welches geeignet ist, „das Fortkommen des Arbeitnehmers zu unterstützen“. Damit gelangt man zwanglos in die Interpretationen der Zeugnissprache.
Von Bedeutung ist, ohne hier näher auf die ausgesprochen schwierige Problematik der Zeugnissprache einzugehen, die Abschlußnote des Arbeitszeugnisses.
Hier ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine 3 hat. Die Beweislast für eine bessere Note liegt bei dem Arbeitnehmer, die Beweislast für eine schlechtere Note liegt beim Arbeitgeber.
Auch bezüglich des Zeugnisses sollte stets eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.