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Zeugnis

Einer der unscheinbarsten und doch wichtigsten Punkte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeugnis.
Dies wird von Arbeitnehmern häufig vernachlässigt, da es keinen sofortigen oder direkten Einfluß auf die wirtschaftliche Situation des gekündigten Arbeitnehmers hat.

Dabei wird jedoch vergessen, dass ein Arbeitszeugnis für die Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis, welches geeignet ist, „das Fortkommen des Arbeitnehmers zu unterstützen“. Damit gelangt man zwanglos in die Interpretationen der Zeugnissprache.

Von Bedeutung ist, ohne hier näher auf die ausgesprochen schwierige Problematik der Zeugnissprache einzugehen, die Abschlußnote des Arbeitszeugnisses.
Hier ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine 3 hat. Die Beweislast für eine bessere Note liegt bei dem Arbeitnehmer, die Beweislast für eine schlechtere Note liegt beim Arbeitgeber.

Auch bezüglich des Zeugnisses sollte stets eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Ohne Vollmacht keine Abstimmung eines Ehegatten für den anderen (im Bruchteilseigentum)

Insbesondere Eheleute sind häufig gemeinsam sog. Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung. Dies hat Folgen für Abstimmungen in Eigentümerversammlungen:

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.