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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Eigentümer, der Eigentümergemeinschaft und des Wohnungseigentumsverwalters zueinander.

Durch die Vielzahl der Beteiligten und ihrer unterschiedlichen Interessen sind Auseinandersetzungen häufig unvermeidbar.

Diese beziehen sich in der Regel auf die

  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Hausgeldabrechnung
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Verletzung oder unerlaubte Nutzung des Gemeinschaftseigentums
  • ungenehmigte Durchführung baulicher Veränderungen

In diesen Fällen liegt es im Interesse aller Beteiligten, sofort eine eindeutige rechtliche Klärung herbeizuführen. Nur so kann eine dauerhafte Vergiftung des Klimas zwischen den Parteien verhindert werden. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, kann dieses unproblematisch an den Amtsgerichten in Kiel, Eckernförde, Plön oder Rendsburg durchgeführt werden.

Aktuelles

Ohne Vollmacht keine Abstimmung eines Ehegatten für den anderen (im Bruchteilseigentum)

Insbesondere Eheleute sind häufig gemeinsam sog. Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung. Dies hat Folgen für Abstimmungen in Eigentümerversammlungen:

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.

Auch spätere Erwerber haben Ansprüche gegen Bauträger

Käufer von Eigentumswohnungen erwerben diese von den Voreigentümern in der Regel unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte.