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Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Eigentümer, der Eigentümergemeinschaft und des Wohnungseigentumsverwalters zueinander.
Durch die Vielzahl der Beteiligten und ihrer unterschiedlichen Interessen sind Auseinandersetzungen häufig unvermeidbar.
Diese beziehen sich in der Regel auf die
- Anfechtung von Beschlüssen
- Hausgeldabrechnung
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Verletzung oder unerlaubte Nutzung des Gemeinschaftseigentums
- ungenehmigte Durchführung baulicher Veränderungen
In diesen Fällen liegt es im Interesse aller Beteiligten, sofort eine eindeutige rechtliche Klärung herbeizuführen. Nur so kann eine dauerhafte Vergiftung des Klimas zwischen den Parteien verhindert werden. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, kann dieses unproblematisch an den Amtsgerichten in Kiel, Eckernförde, Plön oder Rendsburg durchgeführt werden.