Sie sind hier
Abfindung
Der Laie geht davon aus, dass eine Kündigung automatisch zu einer Abfindungszahlung führt. Dies ist jedoch unzutreffend.
Unter bestimmten Umständen kann eine Kündigung auch ohne die Zahlung einer Abfindung erfolgen.
Soweit Abfindungen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vereinbart werden, erfolgt dies in der Regel zur Beendigung eines Rechtsstreites im Rahmen eines Vergleichs. Ein solcher Vergleich erfolgt dann, wenn ein mögliches Urteil für beide Parteien mit Risiken verbunden ist. Soweit eine Kündigung gesichert rechtswirksam ist, kann die Zahlung einer Abfindung in der Regel ausgeschlossen werden. Auf Grund der unübersichtlichen Rechtsprechung kann dies aber nur individuell für jeden Einzelfall geklärt werden.
Daher sollte eine Kündigung stets anwaltlich überprüft werden.