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Schwerpunkte

Selbstverständlich werden wir in allen Rechtsgebieten für Sie tätig. Unsere Schwerpunkte, in denen wir besonders erfolgreich für Sie tätig werden können, sind jedoch das Arbeitsrecht und das Immobilienrecht mit seinen Untergebieten Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht mit Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Auf diesem Gebieten kann Rechtsanwalt Dr. Alexander v. Unwerth umfangreiche praktische Erfahrungen auf Grund langjähriger Tätigkeiten auf der Geschäftsleitungsebene mehrerer Immobilienunternehmen vorweisen.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Ohne Vollmacht keine Abstimmung eines Ehegatten für den anderen (im Bruchteilseigentum)

Insbesondere Eheleute sind häufig gemeinsam sog. Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung. Dies hat Folgen für Abstimmungen in Eigentümerversammlungen:

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.