Sie sind hier

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst jede rechtliche Beziehung unter Beteiligung von Immobilien.

Hauptsächlich bezieht sich dies auf die Untergebiete

 

Weitere Bereiche des Immobilienrechts sind beispielsweise

  • Immobilienkaufverträge
  • Nutzungsverträge über Immobilien
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge.

 

Das Immobilienrecht ist eines der komplexesten und umfassendsten Rechtsgebiete überhaupt. Es hat erhebliche Bedeutung für alle Bereiche des täglichen Lebens und betrifft aufgrund der hohen Werte einen der bedeutendsten Bereiche unserer Wirtschaft.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Ohne Vollmacht keine Abstimmung eines Ehegatten für den anderen (im Bruchteilseigentum)

Insbesondere Eheleute sind häufig gemeinsam sog. Bruchteilseigentümer einer Eigentumswohnung. Dies hat Folgen für Abstimmungen in Eigentümerversammlungen:

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.