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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dieses Verhältnis ist sowohl von den natürlichen Interessengegensätzen der Parteien, als auch von der großen persönlichen Nähe zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geprägt. Daraus können sich erhebliche rechtliche Streitigkeiten und zwischenmenschliche Spannungen ergeben.

Neben den eher kleineren Streitigkeiten über

  • Lohn und Gehalt
  • Urlaub und Urlaubsgeld
  • Zusatzleistungen

kommt es dann auch zu schwerwiegenderen Auseinandersetzungen über

Hier liegt es im sowohl im wirtschaftlichen, als auch im persönlichen Interesse beider Parteien, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Aktuelles

Werkvertrag über nicht abnahmefähige Leistung ist Arbeitsvertrag

Ist eine vereinbarte Leistung eines Auftragnehmers nicht von den Leistungen anderer klar abgrenzbar, ist die Leistung nicht definierbar und auch nicht abnahmefähig.