Sie sind hier
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Dieses Verhältnis ist sowohl von den natürlichen Interessengegensätzen der Parteien, als auch von der großen persönlichen Nähe zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geprägt. Daraus können sich erhebliche rechtliche Streitigkeiten und zwischenmenschliche Spannungen ergeben.
Neben den eher kleineren Streitigkeiten über
- Lohn und Gehalt
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Zusatzleistungen
kommt es dann auch zu schwerwiegenderen Auseinandersetzungen über
- Abmahnungen
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfindung und
- Arbeitszeugnis
Hier liegt es im sowohl im wirtschaftlichen, als auch im persönlichen Interesse beider Parteien, sich anwaltlich vertreten zu lassen.