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Kündigung

Durch die Kündigung soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt in der Regel entweder betriebsbedingt oder verhaltensbedingt.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in den meisten Fällen erst eine vorangegangene Abmahnung des Arbeitnehmers voraus. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, die zu ihrer Unwirksamkeit führen können. Hier ist stets eine genaue Betrachtung des konkreten Einzelfalles erforderlich.

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt, soweit auf Grund der Betriebsgröße das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, in der Regel eine korrekte Sozialauswahl voraus. Auch hier gibt es zahlreiche Fallstricke, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können. Daher ist auch hier jeder Einzelfall individuell zu beurteilen.

Fehler in arbeitsrechtlichen Fragen können sehr schnell teuer werden.
Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber sollten sich daher und auf Grund der unübersichtlichen Rechtslage in jedem Einzelfall rechtlich beraten lassen.

Aktuelles

Werkvertrag über nicht abnahmefähige Leistung ist Arbeitsvertrag

Ist eine vereinbarte Leistung eines Auftragnehmers nicht von den Leistungen anderer klar abgrenzbar, ist die Leistung nicht definierbar und auch nicht abnahmefähig.