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Der Bauvertrag - ein wirksames Mittel zur Kosten- und Risikenkontrolle

Der Bau der eigenen Immobilie wird häufig bis zur Leistungsgrenze finanziert. Zusätzliche Kosten beim Bau können dann die gesamte Finanzierung scheitern lassen. Aus dem Traum vom eigenen Haus wird dann der Albtraum von der Insolvenz.

 

Mehrkosten können durch Nachträge, Bauverzögerungen, Mängel und daraus folgende langwierige Rechtsstreitigkeiten entstehen:

Nachträge lassen sich durch ein gutes Leistungsverzeichnis beim Pauschalpreis-vertrag oder geprüfte Mengenansätze bei Einheitspreisverträgen verringern.

Wesentliche Kostensteigerungen können sich auch aus Verzögerungen in der Bauphase ergeben: Verzögert sich die Arbeit eines Gewerkes, können die Folgegewerke erst später beginnen. Die erforderlichen Umplanungen der Abläufe und der Materialbeschaffung können zu erheblichen Mehrkosten führen.

Zudem fallen durch die verzögerte Fertigstellung zusätzlich Bereitstellungsgebühren der Banken für nicht abgenommene Kredite an oder vereinbarte tilgungsfreie Zeiten laufen ab. Daneben ist die Miete der bisherigen Wohnung zu zahlen.

Weitere Kosten können durch verdeckte Mängel entstehen.

 

Um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern, kann vor Baubeginn eine Bauüberwachung durch einen Bausachverständigen vereinbart werden. Dadurch können Baumängel vermieden oder zumindest beweissicher dokumentiert werden. Gleichzeitig kann durch die zusätzliche Überwachung auf eine optimale Bauplanung zur Einhaltung der Zeitpläne hingewirkt werden.

 

Ergänzend kann ein schnelles Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten vereinbart werden.

 

Es liegt daher im Interesse jedes Bauherrn, einen guten Bauvertrag abzuschliessen und diesen vorher durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Stand: 01.12.2016

Rechtsgebiet: 

Aktuelles

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