Sie sind hier

Wohnraummietrecht

Streitigkeiten im Wohnraummietrecht sind für alle beteiligten Parteien sehr belastend. Es geht dabei im Wesentlichen um die Themenbereiche

 

  • Mieterhöhung
  • Kündigung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mängel
  • Mietminderung

 

Die Belastung wächst zusätzlich, da die unübersichtliche Mietrechtsprechung für den Laien scheinbar gegensätzliche Lösungen bietet. Beide Vertragsparteien fühlen sich im Recht und stehen sich unversöhnlich im Gerichtssaal gegenüber.

Im Vorfeld lässt sich dies nur durch eine fundierte und gewissenhafte Rechtberatung vermeiden. Grundsätzlich ist es dabei sinnvoll, nach Klärung der Rechtslage, das rechtliche Vorgehen auch bezüglich seiner Folgen für das laufende Mietverhältnis abzuwägen. Das Abwägungsergebnis sollte dann auch konsequent umgesetzt werden. Entweder führt dies zu einer einvernehmlichen Lösung oder aber zu einer Auseinandersetzung vor den Gerichten in Kiel, Eckernförde, Rendsburg oder Plön.

 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung. Wir vertreten Sie aber bei Uneinsichtigkeit der Gegenseite auch ebenso gerne vor Gericht.

Aktuelles

Keine Kündigung, wenn die Mietzahlung rechtzeitig beauftragt wurde

Nach den meisten Mietverträgen hat der Mieter seine Miete bis zum dritten Werktag eines Monats eingehend auf das Konto des Vermieters zu zahlen.

Verbot der Fütterung von Vögeln durch Wohnungseigentümer

In vielen Wohnungseigentümer- Gemeinschaften werden Vögel auf den Balkonen gefüttert. Dies führt durch Kot zu Verschmutzungen des Hauses und einer Gesundheitsgefährdung der anderen Hausbewohner. Gleichzeitig werden auch die Balkone der Nachbarn verschmutzt.

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages trotz Kündigungsverzichts möglich!

In Zeiten beschränkter Mieterhöhungsmöglichkeiten sind Eigentümer bemüht, die Zahl der Mieterwechsel gering zu halten. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden. Hierfür wird mit den Mietern häufig ein auf mehrere Jahre befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht vereinbart.