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Statusfeststellung

Die Statusfeststellung durch das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Klärung der Frage ist insbesondere für GmbH-Geschäftsführer und mögliche Scheinselbständige vor erheblicher Bedeutung. Eine nachlässige Handhabung hierbei kann für den Unternehmer zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Bei dem Statusfeststellungsverfahren für Gesellschaftergeschäftsführer ist auf die gesellschaftsvertraglichen Regelungen ebenso zu achten, wie auf die arbeitsvertraglichen Regelungen. Erst aus dem Gesamtbild ergibt sich, ob für den Geschäftsführer eine Sozialversicherungspflicht besteht.

Häufig liegen aber auch sog. Stimmbindungsvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern vor, die unter Umständen eine Sozialversicherungspflicht auch dann entfallen lassen können, wenn es sich um einen Minderheitsgesellschaftergeschäftsführer handelt.

Insbesondere im Rahmen solcher Statusfeststellungsverfahren sollte zur Vermeidung erheblicher Nachzahlungen stets ein erfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.

Aktuelles

Werkvertrag über nicht abnahmefähige Leistung ist Arbeitsvertrag

Ist eine vereinbarte Leistung eines Auftragnehmers nicht von den Leistungen anderer klar abgrenzbar, ist die Leistung nicht definierbar und auch nicht abnahmefähig.