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Aktuelles Baurecht
Gerundeter Angebotsendpreis ist Pauschalpreis
Rundet der Auftragnehmer den Endpreis seines Angebots ab, so handelt es sich um ein Pauschalpreisangebot.
Rechtsgebiet: Baurecht
Gerundeter Angebotsendpreis ist Pauschalpreis
Rundet der Auftragnehmer den Endpreis seines Angebots ab, so handelt es sich um ein Pauschalpreisangebot.
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