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Sind Mieter an die Hausordnung und die Beschlüsse einer WEG gebunden?
Was geschieht, wenn beispielsweise eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein wirksames Verbot von Hundehaltung beschlossen hat, aber danach ein Mieter eines Eigentümers einen mietrechtlich nicht zu untersagenden Hund hält?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte bereits 2009 entschieden, dass Mieter von Eigentumswohnungen im Gegensatz zu ihren Vermietern nicht an die Beschlüsse und die Hausordnung einer WEG gebunden sind. Das Amtsgericht München ergänzte 2014, dass die Rechte der Mieter nicht durch das Wohnungseigentumsgesetz eingeschränkt werden würden. Das würde dazu führen, dass Mieter von Eigentumswohnungen mehr Rechte hätten, als die vermietenden Eigentümer selbst.
Vermietende Wohnungseigentümer könnten danach von ihrer Eigentümergemein-schaft auf Einhaltung der Beschlüsse und der Hausordnung verklagt werden, wenn der Mieter sich nicht daran hält. Gleichzeitig könnte der Mieter gegen den Vermieter wegen der Einschränkungen durch die Eigentümergemeinschaft vorgehen und beispielsweise die Miete mindern.
Der vermietende Eigentümer kann in diesem Fall nur auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg von 2011 hoffen. Danach sind Mieter selbst dann an die Hausordnung der WEG und deren Beschlüsse gebunden, wenn ihre Mietverträge ihnen deutlich mehr Rechte geben.
Diese gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen führen zu einer erheblichen Verunsicherung aller Parteien.
Daher sollten alle Beteiligten in diesen Fällen die individuelle Rechtslage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, der dann Erfolg versprechende Maßnahmen treffen könnte.
Stand: 01.12.2016